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AGB
I. Allgemeines
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, wie z.B. unsere Angebote und Verkäufe, Kundendienst- und Reparaturarbeiten und Garantieleistungen, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder vorbehaltlos geliefert wurde. Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich dazu bereit erklären, den Vertrag zu diesen Bedingungen auszuführen. In diesem Falle gelten auch unsere Bedingungen, sofern und soweit sie den Bedingungen des Käufers nicht widersprechen.
3. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften des Kaufgegenstandes.
4. Mit unseren Mitarbeitern und Vertretern getroffene Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für Zusagen, die von unseren Mitarbeitern und Vertretern abgegeben werden sowie für Aufträge, die unseren Mitarbeitern und Vertretern erteilt werden.
5. „Kunde“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Erteilung eines Auftrages an uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
II. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen
1. An Angebote ist der Kunde 4 Wochen gebunden.
2. Unsere angebotenen Preise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung stets freibleibend und unverbindlich. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Irrtümer sowie Schreib- und Rechenfehler behalten wir uns Richtigstellung und Nachbelastung vor.
3. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung von uns zu vertreten ist, können wir den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von uns zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Preis um mehr als 40 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Die Preise gelten ab Lager in Euro. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Zoll und sonstige Versandkosten nicht ein. Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung und Versendung nach unserer Wahl und wird zu Selbstkosten berechnet. Die Verpackung wird nur zurückgenommen, wenn wir auf Grund zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet sind.
5. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe ohne Abzug zahlbar.
6. Unsere Rechnungen werden unter dem Tag der Lieferung, Ausführung, Teillieferung, Teilausführung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
7. Teilzahlungen sind nur aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. In solchen Fällen wird die gesamte Restschuld auf einmal fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät.
8. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. In diesem Fall ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder unser Schaden wesentlich niedriger ist. Für jede Mahnung berechnen wir € 5 Mahnkosten.
9. Wechsel, Scheck und Zahlungsanweisungen werden von uns nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift auf unseren Geschäftskonten als Zahlung. Bank-, Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
10. Die Zahlungsbedingungen für Exportaufträge lauten mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung entweder auf Lieferung gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder Kasse gegen Dokumente oder Nachnahme oder Vorauskasse. Wir treffen im Einzelfall die Auswahl dieser Möglichkeiten.
11. Ist der Kunde mit der Bezahlung von Rechnungen oder der Abnahme bestellter Lieferungen in Verzug, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuliefern und/oder alle noch offenen Forderungen, einschließlich derjenigen, für die Wechsel gegeben wurden, sofort fällig zu stellen.
12. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann von uns eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
13. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, bei erforderlichen Nachlieferungen nur in Höhe des Preises für den nachzuliefernden Gegenstand oder der nachzuliefernden Leistung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Grund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
III. Lieferung, Abnahme und Gefahrübergang
1. Wir sind bemüht, die angegebenen Liefer- und Ausführungsfristen einzuhalten. Die Liefer- und Ausführungszeitangaben erfolgen nach billigem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit, es sei denn, es handelt sich um einen in der Auftragsbestätigung gesondert als verbindlich vereinbarten tagesgenauen Festtermin.
2. Die Liefergegenstände werden zu den in unserer Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsdaten geliefert und sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Dies gilt nicht für solche Abweichungen von Beschreibungen in Angaben, die in verbindlichen Angeboten enthalten sind.
3. Teillieferungen und Teilausführungen, insbesondere bei größeren Aufträgen, sind in einem für den Kunden zumutbaren Umfang zulässig.
4. Die Liefer- oder Ausführungsfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen, z.B. zu beschaffende Unterlagen oder Anzahlungen, verzögert oder unterlässt. Hierzu gehört auch, wenn der Kunde nicht alle in dessen Betriebssphäre zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat. Die Verlängerung tritt ebenfalls ein bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- und Energiemangel etc. und die nachweislich auf die Lieferung oder Ausführung von erheblichem Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Liefer- oder Ausführungsverzuges eintreten. Auch vom Kunden veranlasste Änderungen der gelieferten oder bestellten Waren oder Leistungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- oder Ausführungsfrist.
5. Die Liefer- oder Ausführungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versand- oder Ausführungsbereitschaft mitgeteilt ist.
6. Der Kunde ist verpflichtet, auf Abruf bestellte Ware binnen 12 Monaten nach Auftragserteilung abzunehmen. Der Abruf hat mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Liefertermin zu erfolgen.
7. Nimmt der Kunde Ware nicht oder nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über die Ware zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Hiervon unberührt bleibt unser Recht, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz oder Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. Im Rahmen eines aus diesem Grunde geltend gemachten Schadens- oder Aufwendungsersatzes, sind wir berechtigt, 20 % der vereinbarten Nettoauftragssumme ohne Nachweis zu fordern. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder unser Schaden wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.
8. Vorstehende Regelung gilt auch für die nach Auslieferung der Ware erfolgte einverständliche Vertragsaufhebung. Zusätzlich hat der Kunde die Kosten für den Rücktransport sowie der Aufarbeitung der zurückgenommenen Ware zu tragen.
9. Ist die Versendung des Liefergegenstandes an den Kunden oder Dritte vereinbart, so geht die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten der Versendung oder die Anfuhr übernommen haben. Nehmen wir Ware aus Gründen zurück, die wir nicht zu vertreten haben, so trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zu vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden erfüllt sind.
2. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit an uns bereits ab. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen uns Namen und Anschrift seines Geschäftspartners sowie die Höhe seiner noch offenen Kaufpreisforderung mitzuteilen. In jedem Fall hat der Kunde uns bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte unverzüglich hierüber zu benachrichtigen und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen. Zur Einziehung vorstehender Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.
3. Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt, ist jedoch verpflichtet, den Liefergegenstand in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich von uns ausführen zu lassen.
4. Bei Verletzung der unter Ziff. 2 und 3 genannten Verpflichtungen oder bei Überschreitung eingeräumter Zahlungsziele sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vom Kunden zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Zurückgenommene Ware können wir unter Anrechnung auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir diesen mit angemessener Frist angedroht haben.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung von Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde verwahrt für uns das Miteigentum.
6. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
V. Gewährleistung und Haftung
1. Wir leisten dem Kunden für neue Ware für die Dauer von 24 Monaten ab Übergabe Gewähr, dass die Ware nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Brenner, Röhren und Starter sowie die Liegescheibe sind Bauteile von Bräunungsgeräten, die naturgemäß einem Verschleiß unterliegen. Soweit der Mangel der Ware auf Verschleiß dieser Teile beruht, sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen. Ferner sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Mangel darauf beruht, dass der Kunde an den Gegenständen technische Veränderungen oder Erweiterungen vorgenommen oder diese mit weder von uns genehmigten noch ausgelieferten Ersatzteilen versehen hat; das Gleiche gilt, falls der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung, Bedienung, mangelnde Pflege oder Wartung oder auf gewaltsame Einwirkungen oder höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, zurückzuführen ist.
2. Unsere gebrauchten Gegenstände werden sorgfältig geprüft, bevor sie in den Verkauf gelangen, gleichwohl ist eine Gewährleistung für Sachmängel mangels anderslautender Vereinbarung ausgeschlossen.
3. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, finden die §§ 377 ff. HGB Anwendung. Im Übrigen sind Beanstandungen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, unter Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege mitzuteilen. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung detailliert schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Öffnen der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Mitteilungen bei uns, trifft den Kunden.
4. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden – egal aus welchem Rechtsgrund, auch für solche aus unerlaubter Handlung – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den Auftragswert, höchstens jedoch auf den typisch vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit oder leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haften wir nicht.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder des Verlustes des Lebens oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VI. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung unser Firmensitz in Waldhausen.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbdürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
4. Die Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGBl. 1973 I S. 868), des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBl. 1973 I S. 856) sowie des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
5. Der Kunde ermächtigt uns unter Verzicht auf eine Mitteilung, personenbezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit des BDSG und soweit zur Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig, zu verarbeiten und den mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses innerhalb unseres Unternehmens befassten Stellen zu übermitteln. Wir behalten uns ausdrücklich vor, über etwaige mit dem Kunden abgeschlossene Geschäfte eine Kreditversicherung abzuschließen und in diesem Zusammenhang die erforderlichen Daten des Kunden zu übermitteln, wovon der Kunde zustimmend Kenntnis nimmt.
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